Projekte für das 1. Halbjahr gesucht

Der „StiftungsPreis 2021“ ist dotiert mit 4 x 3.000 Euro.

Schwerin, 12.03.2021

Die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG möchte den Förderauftrag „Hilfe zur Selbsthilfe“ gemäß der Genossenschaftsbank realisieren und lokal und regional Bildung, Kultur, Wissenschaft, Jugend, Soziales und Umwelt fördern, gemeinnützige Projekte unterstützen. Seit Ihrer Gründung im Jahre 2005 half die Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG bis dato 318 lokalen Vorhaben mit insgesamt 282.402 Euro. Das Stiftungskapital beträgt mittlerweile über 700.000 €. Das Stiftungskuratorium wurde personell erweitert und zählt nun 9 Mitglieder. Aufgrund der Erweiterung des Wirkungskreises der Bürgerstiftung in Mecklenburg und des guten wirtschaftlichen Fundaments wird die Stiftung in diesem Jahr auch die Projektförderungen erhöhen.

„Wann, wenn nicht jetzt, könnten wir noch mehr Gutes tun? Die Coronakrise greift in alle Branchen und Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens ein und verursacht die eine oder andere kleinere oder auch größere Not. Deshalb hat das Kuratorium der Bürgerstiftung der VR Bank Mecklenburg eG beschlossen, einen Sonder-Spendentopf in Höhe von 21.000 € zur Unterstützung von Vereinen, Institutionen und Projekten, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, zur Verfügung zu stellen.“ so Jan-Arne Hoffmann, Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. „Unsere 7 Regionalleiter sind bereits mit diversen Projektträgern in Gesprächen und die Auszahlungen werden in Kürze erfolgen.“

Darüber hinaus ruft die Stiftung für alle Fördermöglichkeiten im 1. Halbjahr auf

  1. sich für den mit 4 x 3.000,- € dotierten StiftungsPreis 2021,
  2. für die halbjährlich Ausschüttung sowie
  3. sich für die jugendliche Förderung „STARTUP1000" zu bewerben.

Der Einsendeschluss aller Anträge ist der 10.04.2021!

Was wird ausgeschrieben?

Gesucht werden gemeinnützige Vereine, die in einem der Landkreise Nordwestmecklenburg, Rostock, Ludwigslust-Parchim oder in der kreisfreien Stadt Schwerin arbeiten. Damit sind Projekte aus der gesamten Bandbreite des Stiftungszwecks gemeint. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf den Bereich Jugend & Bildung. Aber auch die Förderung kultureller Zwecke, des Sports, der Kriminalprävention, der Unterstützung von Wissenschaft und Forschung sowie von Naturschutz und Landschaftspflege stehen im Fokus.

Was kann gefördert werden?

  • Kinder, Schüler und Jugendgruppen / -vereine
  • Kindergarten- und Hortgruppen
  • Bildungsprojekte
  • Musik- und Bandprojekte
  • Theateraufführungen
  • Projekttage, Vorträge
  • Klassenfahrten / Exkursionen
  • Wissenschaft und Forschung
  • Multimedia/Digitalisierung
  • Unterstützung frühkindlicher Bildung
  • Innovative Nachwuchsförderung in Sportvereinen,
  • Gestaltung des Lebens „auf dem Lande”,
  • Gesundheitsförderung inkl. Bewegung, Ernährungsprojekte, etc.
  • Arbeit von Schülerfirmen,
  • Generationsübergreifende Projekte, etc. pp.

Diese Aufzählung ist nicht vollständig und dient als Beispiel.

Wir bitten um Beachtung

Laufende Kosten und/oder Honorare, politische Gruppierungen, kommerzielle Veranstaltungen, Einzelpersonen sind nicht förderfähig!

Für die Bewerbung sind die entsprechenden Formulare auszufüllen sowie die Pläne des Projektes/Vereins kurz vorzustellen. Noch ein kleiner Tipp: „Bereiten Sie Ihre Anträge immer als kleinen "Hingucker" auf. Je besser die Anträge aufbereitet und mit Fotos unterlegt sind, desto eher können Sie die Kuratoriumsmitglieder begeistern.“, führt der Stiftungsvorstand aus.

Möglichst genau sollten die Projekte beschrieben werden:

  • Welches Ziel wird verfolgt?
  • Wen will man mit der Maßnahme ansprechen?
  • Warum sollte die Initiative preiswürdig sein?
  • Gibt es ein Alleinstellungsmerkmal?