Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Mecklenburg eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Mecklenburg eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsratsvorsitzender: Andreas Manthey
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Unsere Vertreterversammlung hat als oberstes Organ unserer Genossenschaftsbank die Aufgabe den Jahresabschluss 2022 festzustellen, über die Ergebnisverwendung zu befinden sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter (Versammlungsleiter). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.
Beschlüsse der Vertreterversammlung am 11.06.2024
- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023
- Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2023, inkl. der Dividende von 4 %
- Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
- Wahlen zum Aufsichtsrat