- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Mecklenburg eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer VR Bank Mecklenburg eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Aufsichtsratsvorsitzender: Andreas Manthey
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Unsere Vertreterversammlung hat als oberstes Organ unserer Genossenschaftsbank die Aufgabe den Jahresabschluss 2021 festzustellen, über die Ergebnisverwendung zu befinden sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter (Versammlungsleiter). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.
Beschlussfassungen
Nachfolgend finden Sie die Beschlussfassungen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten unserer Vertreterversammlung vom 14.06.2022.
Beschlüsse der Vertreter
Die Vertreterinnen und Vertreter stimmten für die folgenden Beschlussvorschläge:
- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021
- Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2021, inkl. der Dividende von 2,25 %
- Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2021
- Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2021
- Beschlussfassung über die Verschmelzung mit der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG und Genehmigung des Entwurfes des Verschmelzungsvertrages mit der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG
- Satzungsänderung
- Beschluss der Wahlordnung
Vorgenommene Wahlen der Vertreter
- Wahl des Wahlausschusses zur Vertreterwahl 2023
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Wahl der von der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG nominierten Kandidaten in den zukünftigen Aufsichtsrat
- Wahl der von der Rostocker Volks- und Raiffeisenbank eG nominierten Kandidaten in den Wahlausschuss
Vertreterwahl
Die Wahl zur Vertreterversammlung der VR Bank Mecklenburg eG fand vom 23.01.2023 - 03.02.2023 statt.
Bekanntgabe der gewählten Vertreter (§10 Wahlordnung)
Nachdem in der Zeit vom 23.01. bis 03.02.2023 die Wahl unserer Vertreterversammlung ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, geben wir hiermit bekannt, dass die Liste der gewählten Vertreter und der gewählten Ersatzvertreter gemäß § 43a Absatz 6 des Genossenschaftsgesetzes ab heute für die Dauer von zwei Wochen in allen mit Mitarbeitern besetzten Geschäftsstellen während der üblichen Geschäftszeit (Banköffnungszeit) zur Einsicht durch die Mitglieder ausliegt. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Abschrift der Liste der Vertreter und Ersatzvertreter verlangen.
Rostock, 17. März 2023
Andreas Manthey
Vorsitzender des Wahlausschusses
Bekanntgabe von Ort und Zeit der Wahl
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der VR Bank Mecklenburg eG, die bis zum 31.12.2022 in der Mitgliederliste eingetragen sind. Minderjährige Mitglieder üben ihr Wahlrecht durch Ihren gesetzlichen Vertreter aus.
Zur Wahl steht die vom Wahlausschuss aufgestellte Liste, sofern weitere Listen nicht eingereicht werden. Die Wahlliste liegt zusammen mit der Wahlordnung für die Zeit der Wahl während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen zur Einsicht durch die Mitglieder aus.
Die Wahl erfolgt durch Stimmabgabe über die Internetadresse der Bank www.vrbankmecklenburg.de/vertreterwahl und über Wahl-iPads in unseren Regionalzentren während der Öffnungszeiten.
Rostock, 23. November 2022
Andreas Manthey
Vorsitzender des Wahlausschusses
Bekanntgabe der Auslegung der Wahlliste
Die vom Wahlausschuss unserer Bank aufgestellte Wahlliste zur Vertreterversammlung liegt zusammen mit der Wahlordnung ab heute für die Dauer von vier Wochen in den Geschäftsstellen der Bank während der Öffnungszeit zur Einsicht durch die Mitglieder aus. Diese Wahlliste enthält die Namen der Kandidaten für die Wahl zu unserer Vertreterversammlung.
Weitere Listen können von den Mitgliedern gemäß § 4 der Wahlordnung innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung, also spätestens bis zum 07.12.2022 bei uns eingereicht werden. Diese Listen müssen 150 wählbare Vertreter und 17 wählbare Ersatzvertreter enthalten und von mindestens 100 Mitgliedern unserer Bank unterzeichnet sein (§ 3 Absatz 1 der Wahlordnung).
Rostock, 22. November 2022
Andreas Manthey
Vorsitzender des Wahlausschusses