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Ein Rapsblütenfeld mit einem hellblauen Himmel.

Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR Bank Mecklenburg eG und die Menschen darin.

v.l. Jan-Arne Hoffmann (Vorstandsvorsitzender), Marco Seidel (Vorstandsmitglied)

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR Bank Mecklenburg eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes 
Jan-Arne HoffmannVorstandsvorsitzender
Marco SeidelVorstandsmitglied
Gruppenfoto von unserem Aufsichtsrat

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Aufsichtsratsvorsitzender: Andreas Manthey

Mitglieder des Aufsichtsrates  
Andreas MantheyRegion WismarVorsitzender des Aufsichtsrates
Oliver ZeplienRegion RostockStellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates
Regina KoßRegion Ludwigslust-ParchimMitglied
Anne ZühlkeRegion WismarMitglied
Silke WernerRegion Güstrow-BützowMitglied
Jörg HaaseRegion Grevesmühlen-GadebuschMitglied
Torsten RedmannRegion Sternberg-LübzMitglied
Henryk OttRegion Bad DoberanMitglied
Erich-Alexander HinzRegion Güstrow-BützowMitglied
Jens StechertRegion Ludwigslust-ParchimMitglied

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Unsere Vertreterversammlung hat als oberstes Organ unserer Genossenschaftsbank die Aufgabe den Jahresabschluss festzustellen, über die Ergebnisverwendung zu befinden sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.

Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter (Versammlungsleiter). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.

Tagesordnung der Vertreterversammlung am 26.06.2025

  • Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024
  • Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2024, inkl. der Dividende von 4 %
  • Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2024
  • Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2024
  • Beschlussfassung über die Änderung der Satzung
  • Wahlen zum Aufsichtsrat

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