FAQ zu Grundstück kaufen
Wie läuft der Kauf eines Grundstücks ab?
Bei dem Erwerb eines Grundstücks gibt es einiges zu beachten:
- Grundstück auswählen: Prüfen Sie Bebauungsplan, Baurecht und Erschließungsstatus (Strom, Wasser, Internet, Abwasser).
- Vorhaben planen: Klären Sie die Machbarkeit eines zukünftigen Bauvorhabens, ihr Budget und klären Sie mit Ihrer Bank die Finanzierung des aktuellen und geplanten Vorhabens.
- Bauvoranfrage: Wenn Sie ein bestimmtes Haus planen, empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Gemeinde.
- Notar & Kaufvertrag: Der Kauf wird notariell beurkundet, anschließend nach der Aufforderung des Notars zahlen Sie den Kaufpreis.
- Grundbuch-Eintrag: Mit der Eintragung ins Grundbuch wird das Eigentum rechtlich gesichert.
Wie lange dauert es, ein Grundstück zu kaufen?
Der Zeitrahmen variiert: Von der Suche bis zur Kaufentscheidung können wenige Wochen bis mehrere Monate vergehen. Nach der notariellen Beurkundung dauert die Grundbucheintragung in Mecklenburg meist vier bis acht Wochen. Eine Finanzierungszusage Ihrer Bank und ein Käuferzertifikat können den Prozess deutlich beschleunigen
Was muss ich wissen, wenn ich ein Grundstück kaufen will?
Wichtige Punkte sind:
- Erschließungsstatus (erschlossen/teilerschlossen)
- Baurecht (Bebauungsplan, Bauvoranfrage möglich?)
- Nebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch)
- Lage und Infrastruktur
- Finanzierungssicherheit
Eine gründliche Prüfung schützt vor unerwarteten Kosten. Es kann sich lohnen, eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Wo kaufe ich ein Grundstück?
Grundstücke in Mecklenburg von Rostock über Wismar bis Schwerin finden Sie über Makler, kommunale Liegenschaftsämter oder über deutschlandweite Online-Portale und regionale Portale wie wohnglück-in-mv.de. In Mecklenburg lohnt sich der Blick auf regionale Anbieter, da einige Grundstücke nicht bundesweit ausgeschrieben sind.
Was kostet ein Grundstück im Unterhalt?
Zu den laufenden Kosten eines Grundstücks zählen:
- Grundsteuer
- Versicherungen (z. B. Gebäude- oder Haftpflichtversicherung)
- Pflege- und Instandhaltungskosten
- mögliche Erschließungs- und Anschlussbeiträge bei Baugrundstücken
Die Grundsteuer berechnet sich nach folgender Formel:
Grundstückswert (Einheitswert) × Steuermesszahl × Hebesatz
- Die Steuermesszahl variiert je nach Bundesland
- Der Hebesatz wird von der Kommune festgelegt
- Der Grundstückswert ergibt sich in der Praxis meist aus Bodenrichtwert × Grundstücksfläche
Auch für unbebaute, aber baureife Grundstücke kann eine Grundsteuer anfallen.