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Rente neu gedacht - Altersvorsorgedepot ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 eröffnet das Altersvorsorgedepot (kurz: AVD) neue Möglichkeiten für Ihre staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Erfahren Sie schon heute, wie das Altersvorsorgedepot funktioniert, wer davon profitieren kann und welche Förderung vorgesehen ist.

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Was ist das Altersvorsorgedepot?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue Form der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2027 können Sie damit langfristig für den Ruhestand sparen und dabei stärker als bisher die Chance des Kapitalmarks nutzen.

Im Unterschied zur Riester-Rente ist eine Beitragsgarantie nicht mehr verpflichtend. Dadurch entsteht mehr Spielraum für renditeorientierte Anlagen - gleichzeitig bleiben auch Lösungen mit Garantie möglich.

Ihre Vorteile

Staatliche Förderung

Eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr sowie bis zu 300 € je Kind

Renditechancen

Kapitalmarktorientiert investieren - zum Beispiel in Fonds und ETFs

Flexibel sparen

Schon ab 10 € monatlich per Sparplan oder mit Einmalzahlung

Steuervorteil

Zusätzlicher Steuervorteil durch Sonderausgaben möglich

Ihre Altersvorsorge. Persönlich begleitet.

Das Altersvorsorgedepot eröffnet neue Möglichkeiten für Ihre private Vorsorge. Mit der VR Bank Mecklenburg eG haben Sie dabei einen erfahrenen Partner aus der Region an Ihrer Seite - persönlich, ganzheitlich und langfristig.

  • Persönlich und regional

Profitieren Sie von persönlicher Beratung und dem Know-how Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort.

  • Vorsorge ganzheitlich gedacht

Wir betrachten das Altersvorsorgedepot im Zusammenspiel mit Ihrer gesamten Vorsorgesituation und Ihren persönlichen Zielen.

  • Langfristig an Ihrer Seite

Von den ersten Fragen zum Altersvorsorgedepots bis zur langfristigen Betreuung Ihrer Altersvorsorge begleiten wir Sie dauerhaft.

Wer kann die staatliche Förderung nutzen?

Ein breiter Personenkreis kann vom Altersvorsorgedepot profitieren. Die folgenden Gruppen zeigen typische Beispiele - darüber hinaus können je nach persönlicher Situation weitere Personen förderberechtigt sein.

Arbeitnehmer & Auszubildende

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gehört grundsätzlich zum förderberechtigten Personenkreis.

Beamte, Richter & Soldaten

Auch diese Berufsgruppen können grundsätzlich die Förderung nutzen.

Selbstständige & Freiberufler*

Künftig können auch Selbstständige und Freiberufler sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke die staatliche Förderung nutzen.

Weitere Berechtigte

Dazu können z. B. Eltern in der Erziehungszeit, pflegende Angehörige, Minijobber, die nicht von der Versicherungspflicht befreit wurden oder Empfänger bestimmter Lohnersatzleistungen gehören.

Beispiele nicht abschließend

*Sofern sie Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und in Deutschland eine Steuererklärung abgeben.

Wie funktioniert das Altersvorsorgedepot?

Ansparphase

Während Ihres Berufslebens zahlen Sie in das Altersvorsorgedepot ein und profitieren von staatlichen Zulagen und Steuervorteilen.

Staatliche Förderung

Grundzulage: Bis zu 540 € pro Jahr möglich

  • Stufe 1: 50 Cent Förderung je Euro für Einzahlungen bis 360 € pro Jahr
  • Stufe 2: 25 Cent Förderung je Euro für weitere Einzahlungen - bis insgesamt 1.800 € Eigenbetrag pro Jahr

Zusätzliche Förderung:

  • 1€ Zulage je eingezahltem Euro, maximal 300 € pro Kind
  • Einmalig 200 € für einen Start vor Vollendung des 25. Lebensjahres

Steuervorteile:

  • Günstigerprüfung: Ist die mögliche Steuerersparnis höher als die Zulagen, wird die Differenz über die Steuererklärung berücksichtigt
  • Steuerfrei umschichten: Anlagevermögen kann steuerfrei umgeschichtet werden
  • Gut zu wissen: Die jährlichen Einzahlungen sind vom Staat auf 6.840 € pro Vertrag begrenzt.

Auszahlphase

Im Ruhestand können Sie auf Ihr angespartes Kapital zugreifen und zwischen verschiedenen Formen der Auszahlung wählen.

Auszahlung im Ruhestand

  • Start der Auszahlung: Grundsätzlich ab dem 65. Lebensjahr möglich
  • Einmalzahlung: Zu Beginn können Sie einmalig bis zu 30 % des angesparten Kapitals förderunschädlich auszahlen lassen
  • Flexible Auszahlmöglichkeiten

- Befristeter Auszahlungsplan: Regelmäßige Auszahlungen mindestens bis zum 85. Lebensjahr

- Lebenslange Rente: Monatliche Zahlungen bis zum Lebensende

  • Besteuerung erst bei Auszahlung: Die Leistungen werden erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz versteuert
  • Vererbung: Nicht ausgezahltes Guthaben aus einem Auszahlungsplan ist vererbbar; Fördervorteile können dabei zurückzuzahlen sein
  • Gut zu wissen: Bei vorzeitigem Zugriff müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden (Ausnahme: Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum).

Beispielrechnung: So kann die Förderung des Altersvorsorgedepot aussehen

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  • Jonas, 24

    Berufseinsteigerin, keine Kinder

    Jonas zahlt 60 € im Monat in sein Altersvorsorgedepot ein.

    • Eigenbetrag: 720 € pro Jahr
    • Grundzulage: 270 € pro Jahr
    • Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €
    • Förderung im ersten Jahr: 470 €
    • Gesamt im Depot im ersten Jahr: 1.190 €
  • Nora, 31

    selbstständig, keine Kinder

    Nora zahlt 100 € im Monat in ihr Altersvorsorgedepot ein.

    • Eigenbetrag: 1.200 € pro Jahr
    • Grundzulage: 390 € pro Jahr
    • Förderung pro Jahr: 390 €
    • Gesamt im Depot pro Jahr: 1.590 €
  • Stefan, 44

    Arbeitnehmer mit zwei Kindern

    Stefan zahlt 200 € im Monat in sein Altersvorsorgedepot ein.

    • Eigenbetrag: 2.400 € pro Jahr
    • (Maximale) Grundzulage: 540 € pro Jahr
    • Kinderzulage: 600 € pro Jahr
    • Förderung pro Jahr: 1.140 €
    • Gesamt im Depot pro Jahr: 3.540 €
    • Gut zu wissen: Ab 1.800 € Eigenbetrag ist die maximale Grundzulage erreicht.
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Was bringt Ihnen das neue Altersvorsorgedepot in Ihrer Situation?

Altersvorsorgerechner

Berechnen Sie Ihre mögliche staatliche Förderung und sehen Sie, wie sich Ihr Vorsorgevermögen langfristig entwickeln kann.

Welche Varianten des Altersvorsorgedepots gibt es?

Je nachdem, wie viel Auswahl, Renditechancen und Sicherheit Sie wünschen, kommen unterschiedliche Varianten infrage.

Standarddepot ohne Garantie

Eine einfache, standardisierte Lösung ohne Beitragsgarantie. Die Anlage erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben und mit begrenzter Produktauswahl. Die Effektivkosten sind auf 1 % pro Jahr begrenzt.

  • Einfach und standardisiert
  • Keine Beitragsgarantie
  • Kostendeckel: 1 % pro Jahr

Depot ohne Garantie

Sie können aus einem breiteren Spektrum zugelassener Anlagen wählen. Da keine Beitragsgarantie besteht, kann das Kapital stärker renditeorientiert investiert werden - gleichzeitig sind Wertschwankungen und Verluste möglich.

  • Mehr Auswahl bei der Kapitalanlage
  • Keine Beitragsgarantie
  • Höhere Renditechancen

Depot mit Garantie

Ein festgelegter Anteil Ihrer eingezahlten Beiträge und Zulagen wird zum Beginn der Auszahlungsphase garantiert. Je nach Produkt kann die Garantie z. B. 80 % oder 100 % betragen. Die zusätzliche Sicherheit reduziert den Spielraum für renditeorientierte Anlagen.

  • Garantie auf Beiträge und Zulagen
  • Höhere Planungssicherheit
  • Begrenztere Renditechancen

Riester-Vertrag ab 2027: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Bestehende Riester-Verträge bleiben auch nach 2027 erhalten. Sie müssen also nicht wechseln - künftig stehen Ihnen jedoch verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Riester-Vertrag weiterführen: Sie behalten Ihren bestehenden Vertrag und nutzen weiterhin die bisherigen Förder- und Garantieregelungen.
  • Förderung umstellen: Je nach Vertrag kann dieser bestehen bleiben und künftig nach der neuen Fördersystematik bespart werden.
  • Vollständiger Wechsel: Sie übertragen Ihr vorhandenes Vertragsguthaben in ein neues gefördertes Altersvorsorgedepot. Dabei können sich Anlage, Garantie und Kosten verändern.

Ob sich ein Wechsel für Sie lohnt, hängt von Ihrem bestehenden Vertrag und Ihrer persönlichen Situation ab. Entscheidend können insbesondere Übertragungswert, Garantien und mögliche Wechselkosten sein. Ein Wechsel ist daher nicht automatisch vorteilhaft. Unsere Beraterinnen und Berater prüfen gerne gemeinsam mit Ihnen, welche Möglichkeit zu Ihrer Vorsorge passt.

Riester oder Altersvorsorgedepot - was ändert sich?

Das Altersvorsorgedepot bringt viele Neuerungen. Hier sehen Sie die zentralen Unterschiede im Überblick.

 Bisherige Riester-RenteAltersvorsorgedepot
Staatliche GrundzulageBis zu 175 € pro JahrBis zu 540 € pro Jahr
FörderberechtigteKeine Förderung für Selbstständige und FreiberuflerErweitert um Selbstständige und Freiberufler
BeitragsgarantieVerpflichtend (100 %)Nicht verpflichtend
AnlageoptionenKeine freie WertpapierauswahlJe nach Variante selbst wählen oder Standarddepot nutzen
KostendeckelKein gesetzlicher Kostendeckel1 % pro Jahr beim Standarddepot
AuszahloptionenLebenslange RenteLebenslange Rente, Auszahlungsplan

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot

Ab wann ist das Altersvorgedepot verfügbar?

Das Altersvorsorgedepot soll ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Bis dahin können sich einzelne Details der konkreten Ausgestaltung noch ändern.

Für wen kann das Altersvorsorgedepot besonders interessant sein?

Das Altersvorsorgedepot kann insbesondere für Förderberechtigte mit einem langen Anlagehorizont interessant sein. Familien können zusätzlich von Kinderzulagen profitieren, junge Sparer vom Berufseinsteigerbonus. Auch viele Selbstständige und Freiberufler erhalten künftig Zugang zur Förderung. Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagezeitraum, desto mehr Zeit besteht, mögliche Wertschwankungen auszugleichen.

Wie viel kann ich in das Altersvorsorgedepot einzahlen?

Pro Altersvorsorgevertrag können jährlich bis zu 6.840 € eingezahlt werden. Staatlich gefördert werden Eigenbeträge von bis zu 1.800 € pro Jahr; höhere Einzahlungen erhöhen die Zulage nicht weiter. Für die Grundzulage ist grundsätzlich ein Eigenbetrag von mindestens 120 € pro Jahr bzw. 10 € monatlich erforderlich.

Kann ich mehrere Altersvorsorgedepots abschließen?

Grundsätzlich können bis zu zwei geförderte Altersvorsorgedepots geführt werden. Die Förderhöchstbeträge gelten jedoch insgesamt - durch einen zweiten Vertrag verdoppelt sich die staatliche Förderung nicht.

Welche Anlagen sind im Altersvorsorgedepot möglich?

Je nach gewählter Variante können Sie beispielsweise in Fonds, ETFs oder andere zugelassene Anlagen investieren. Beim Standarddepot erfolgt die Anlage nach vorgegebenen Regeln; bei anderen Depotvarianten besteht mehr eigener Gestaltungsspielraum. Welche Anlagen konkret angeboten werden, hängt vom jeweiligen Anbieter und Produkt ab.

Kann auch mein Ehe- oder Lebenspartner staatliche Förderung erhalten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Ehe- oder eingetragene Lebenspartner mittelbar förderberechtigt sein. Ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt von der persönlichen Situation und der Förderberechtigung des Partners ab.

Kann ich vor dem Ruhestand auf mein Geld zugreifen?

Das Altersvorsorgedepot dient der Altersvorsorge. Bei einer vorzeitigen Entnahme sind erhaltene Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückzuzahlen. Für selbst genutztes Wohneigentum kann unter bestimmten Voraussetzung eine förderunschädliche Entnahme möglich sein.

Was passiert im Todesfall mit dem angesparten Vermögen?

Noch vorhandenes Altersvorsorgevermögen ist grundsätzlich vererbbar. Wird es auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen, kann die Förderung erhalten bleiben. Bei einer Auszahlung an andere Erben müssen die erhaltenen Zulagen und steuerlichen Förderbeträge grundsätzlich zurückgezahlt werden.

Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?

Bestehende Riester-Verträge bleiben erhalten und müssen nicht automatisch umgestellt werden. Je nach Vertrag kann eine Weiterführung, eine Umstellung auf die neue Förderung oder ein Wechsel in einen neuen geförderten Altersvorsorgevertrag infrage kommen.

Wann kann ich ein Altersvorsorgedepot bei der VR Bank Mecklenburg eG abschließen?

Konkrete Angaben werden ab 2027 verfügbar sein. Wenn Sie frühzeitig über Neuigkeiten und die nächsten Schritte infomiert werden möchten, können Sie sich schon heute unverbindlich vormerken lassen.

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Wichtige Hinweise

Die Inhalte dieser Seite basieren auf öffentlich zugänglichen Informationen, insbesondere des Bundesministeriums der Finanzen, und diesen ausschließlich der unverbindlichen Information. Sie stellen weder eine individuelle Beratung noch eine konkrete Produktempfehlung dar. Änderungen bleiben vorbehalten.

Die dargestellten Rechenbeispiele dienen ausschließlich der Veranschaulichung und stellen keine Prognose oder Zusage zukünftiger Wertentwicklungen dar. Steuerliche Auswirkungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Für eine individuelle steuerliche Einschätzung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Quelle: Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Risikohinweis

Fondsanlagen sind mit Risiken verbunden. Der Wert der Fondsanteile kann schwanken und unter den Wert der eingezahlten Beträge fallen. Beim Altersvorsorgedepot besteht nicht zwingend eine Beitragsgarantie. Vergangene Wertentwicklungen sind kein verlässlicher Indikator für zukünftige Ergebnisse. Die dargestellten Rechenbeispiele dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusage künftiger Wertentwicklungen dar.