Lieferantenrichtlinie
Vereinbarung zur Nachhaltigkeit
zwischen der VR Bank Mecklenburg eG und Ihren Lieferanten und Dienstleistern
zwischen der VR Bank Mecklenburg eG und Ihren Lieferanten und Dienstleistern
Vorwort
Wir sind mehr als nur eine Bank in der Region - lokal verankert, überregional vernetzt, ihren Mitgliedern verpflichtet, demokratisch organisiert, gesellschaftlich engagiert. Das alles verstehen wir unter unserem „Weg frei-Prinzip“.
Die Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich aktivem Handeln. Wir möchten dazu beitragen, dass wir auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sein können. Für uns als VR Bank Mecklenburg eG nimmt Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle ein und wir sehen unseren Weg zur digitalen Regionalbank in verschiedensten Beziehungen gegenüber unseren Mitgliedern und Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltiges Handeln die Welt ein Stück besser machen kann.
Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft übernehmen und dabei partnerschaftlich step by step den Wandel zu einer nachhaltigen Welt weiter vorantreiben.
Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der VR Bank Mecklenburg eG
Wir streben eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit unseren Auftragnehmern an und erwarten von unseren starken Partnern einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Dabei setzen wir auf sichere Arbeitsplätze, Chancengleichheit und starke Partnerschaften mit unseren Lieferanten.
Von unseren Partnern erwarten wir auch, dass diese für die Einhaltung dieser Anforderungen durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, diese thematisieren und abfragen.
Im Folgenden präzisieren wir die Erwartungen an alle Geschäftspartner. Diese orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).
Für uns nimmt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle ein. Nachhaltigkeit bedeutet für uns die gleichberechtigte Anerkennung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und spiegelt sich de mnach auch in unserer Entscheidungsfindung wider. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.
Wir verstehen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung als Teil unserer genossenschaftlichen Idee, die sich sowohl nach innen als auch nach außen durch verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auszeichnet. Ethische Werte und ein starkes Umweltbewusstsein sind daher unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber unseren Mitgliedern, unseren Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sind.
Dafür stehen wir:
(1) Nachhaltig und verantwortungsbewusst zu handeln ist für uns ein zentrales Unternehmensziel. Wir sind uns unserer sozialen, ökonomischen und ökologischen Verantwortung bewusst und möchten darüber hinaus eine einwandfreie Lieferkette für unsere Kunden sicherstellen.
(2) Unter anderem die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rahmen für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg wird die vorliegende Vereinbarung abgeschlossen.
(3) Im Folgenden präzisieren wir die Erwartungen an alle Auftragnehmer. Die Erwartungen orientieren sich u. a. an
(4) Wir betrachten diese Anforderungen als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.
(5) Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitsanforderungen werden wir einen konkreten Maßnahmenplan erstellen. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung dieser Anforderungen durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt, diese thematisiert und abfragt.
(1) Wir bekennen uns zu unserer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
(2) Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.
(3) Wir streben eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit unseren Auftragnehmern an und übernehmen Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.
Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.
Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.
Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch uns präferiert.