Lieferantenrichtlinie

Vereinbarung zur Nachhaltigkeit

zwischen der VR Bank Mecklenburg eG und Ihren Lieferanten und Dienstleistern

16.02.2023

Vorwort

Wir sind mehr als nur eine Bank in der Region - lokal verankert, überregional vernetzt, ihren Mitgliedern verpflichtet, demokratisch organisiert, gesellschaftlich engagiert. Das alles verstehen wir unter unserem „Weg frei-Prinzip“.

Die Genossenschaftsidee verbindet seit ihrer Entstehung wirtschaftlichen Erfolg mit gesellschaftlich aktivem Handeln. Wir möchten dazu beitragen, dass wir auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sein können. Für uns als VR Bank Mecklenburg eG nimmt Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle ein und wir sehen unseren Weg zur digitalen Regionalbank in verschiedensten Beziehungen gegenüber unseren Mitgliedern und Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir sind davon überzeugt, dass nachhaltiges Handeln die Welt ein Stück besser machen kann.

Lassen Sie uns gemeinsam Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft übernehmen und dabei partnerschaftlich step by step den Wandel zu einer nachhaltigen Welt weiter vorantreiben.

Nachhaltigkeitsanforderungen für Lieferanten der VR Bank Mecklenburg eG

Wir streben eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit unseren Auftragnehmern an und erwarten von unseren starken Partnern einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb. Dabei setzen wir auf sichere Arbeitsplätze, Chancengleichheit und starke Partnerschaften mit unseren Lieferanten.

Von unseren Partnern erwarten wir auch, dass diese für die Einhaltung dieser Anforderungen durch ihre Lieferanten und Subunternehmer Sorge tragen, diese thematisieren und abfragen.

Im Folgenden präzisieren wir die Erwartungen an alle Geschäftspartner. Diese orientieren sich u.a. an den Prinzipien des UN Global Compact aus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung, der vom BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.) verabschiedeten BME-Verhaltensrichtlinie „Code of Conduct“, sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO Kernarbeitsnormen).

1. Nachhaltigkeitsbekenntnis der VR Bank Mecklenburg eG

Für uns nimmt Nachhaltigkeit eine zunehmend wichtige Rolle ein. Nachhaltigkeit bedeutet für uns die gleichberechtigte Anerkennung ökonomischer, ökologischer und sozialer Aspekte und spiegelt sich de mnach auch in unserer Entscheidungsfindung wider. Wirtschaftlicher Erfolg hat daher immer im Einklang mit Umwelt und Gesellschaft zu stehen.

Wir verstehen unseren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung als Teil unserer genossenschaftlichen Idee, die sich sowohl nach innen als auch nach außen durch verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auszeichnet. Ethische Werte und ein starkes Umweltbewusstsein sind daher unabdingbare Bestandteile unserer Beziehungen gegenüber unseren Mitgliedern, unseren Kunden, unseren Mitarbeitern, unseren Lieferanten sowie unserer Umwelt. Wir tragen dafür Sorge, dass die Menschen auch zukünftig in einer lebenswerten Region zuhause sind.

Dafür stehen wir:

  • Wir handeln verantwortungsvoll, ressourcenschonend und langfristig in unserer Region.
  • Wir fördern unsere Mitglieder und unsere Region.
  • Wir pflegen mit unseren Vertragspartnern einen partnerschaftlichen Umgang.
  • Wir achten geltendes Recht.
  • Wir handeln gemäß den Prinzipien des UN Global Compact sowie den ILO Kernarbeitsnormen:
    • Wir achten und unterstützen den Schutz der Menschenrechte im Sinne der Allgemei nen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen.
    • Wir wahren das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen.
    • Wir treten für die Beseitigung aller Formen von Zwangs- und Kinderarbeit ein.
    • Wir setzen uns für die Beseitigung von Diskriminierung jeglicher Art bei Anstellung und Erwerbstätigkeit ein.
    • Wir treten gegen alle Arten der Korruption, einschließlich Bestechung und Erpressung, ein.
    • Wir folgen im Umgang mit Umweltproblemen dem Vorsorgeprinzip.
    • Wir fördern die Entwicklung eines größeren Umweltbewusstseins.
    • Wir unterstützen die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

2 Gegenstand der Vereinbarung

3 Nachhaltigkeitserklärung

(1)   Wir bekennen uns zu unserer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotes und bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.

(2)   Die im Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wir erwarten, dass der Auftragnehmer die jeweils geltenden Gesetze und Regelungen sowie internationalen Standards wahrt und achtet.

(3)   Wir streben eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit unseren Auftragnehmern an und übernehmen Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, der Umwelt und der Gesellschaft. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern daher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.

a) Umweltschutz

  • Der Auftragnehmer sorgt für einen ausreichenden Umweltschutz. Hierbei erfüllt er mindestens die lokalen bzw. nationalen rechtlichen Anforderungen und sorgt für eine Minimierung der Umweltbelastungen. Auf Verlangen muss der Auftragnehmer einen Nachweis über die dafür eingeleiteten Maßnahmen vorlegen.
  • Der Auftragnehmer soll ein Verfahren zur Überprüfung der Rechtssicherheit etabliert haben. Es sollen regelmäßig Vorschläge zur Verbesserung der Umweltleistung im Rahmen der Geschäftsbeziehung unterbreitet werden sowie Ziele zur Reduzierung der Umweltbelastung definiert werden.
  • Wir begrüßen es, wenn der Auftragnehmer bereits ein systematisches und organisatorisch verankertes Umweltmanagement betreibt bzw. dieses nachweislich aufbaut.

b) Einhaltung der Menschen- und Arbeitsrechte sowie Nicht-Diskriminierung

c) Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Der Auftragnehmer gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um Unfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabei mindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ein. Der Auftragnehmer sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen.

d) Gewährleistung fairer Entlohnung und fairer Arbeitsbedingungen

  • Der Auftragnehmer zahlt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für einen angemessenen Lebensunterhalt ausreichende und angemessene Löhne. Er hält gesetzliche Mindestlöhne ein. Der Auftragnehmer gewährleistet faire Arbeitsbedingungen für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Er hält nationale Gesetze und Verordnungen über Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit sowie die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ein.
  • Der Auftragnehmer gesteht seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen zu.

e) Anti-Korruption und Anti-Bestechung

Der Auftragnehmer akzeptiert keine Form von Korruption oder Bestechung; er lässt sich in keiner Weise darauf ein.

f) Verantwortung in der Lieferkette

  • Gültige nationale sowie internationale Gesetze und Verordnungen sind über die gesamte Lieferkette hinweg einzuhalten.
  • Alle durch den Auftragnehmer gelieferten Produkte und Verpackungen müssen den Richtlinien der Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH Verordnung vom Juni 2007; Umsetzung in nationales Recht gemäßREACH Anpassungsgesetz vom 1. Juni 2008) entsprechen; unabhängig davon, ob ein Stoff in der Liste der umweltbezogenen Stoffe als beschränkt oder verboten geführt wird.
  • Alle zum Zwecke des Produktschutzes, der Lagerung oder des Transportes von Gütern durch den Auftragnehmer verwendeten Verpackungen müssen recyclingfähig sein oder einem der gängigen Tauschsysteme angehören. Die einschlägigen Zertifizierungen sind auf Anforderung vom Auftragnehmer nachzuweisen.

  • Bei dem Transport von Waren ist bei der Wahl des Transportmittels darauf zu achten, dass die Umweltbelastung so gering wie möglich gehalten wird. Dabei ist bei internationalen Produkten der Transport per Schiffstransfer dem der Luftfracht und im kontinentalen Bereich der Bahntransport dem der Verbringung mit dem LKW Vorrang zu geben.
  • Wir begrüßen den Einsatz erneuerbarer Energien im Zuge des Wertschöpfungsprozesses.
  • Die Zusammenarbeit mit Herstellern und Händlern, die nachweisbar nach einem der branchenüblichen Prüfsiegel (EMAS, ISO 14001 etc.) zertifiziert oder nach einem der anerkannten Umweltsiegel auditiert sind, wird durch uns präferiert.