Bargeld Herkunftsnachweis

Anforderung der BaFin bei Bargeldeinzahlung über 10.000 EUR

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Beleges als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank,aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bezüglich getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro künftig nur noch bei Vorlage eines entsprechenden Beleges entgegennehmen können. Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro wird Sie Ihr Berater kontaktieren.

Freundliche Grüße
Ihre VR Bank Mecklenburg eG