- Aufbau einer finanziellen Reserve
- Jederzeit verfügbar
- Attraktive Zinsen
Tagesgeld
Die flexible Reserve für alle Lebenslagen
Auf unserem Tagesgeldkonto können Sie Geld, das Sie nicht für den täglichen Bedarf benötigen, anlegen. So können Sie sich eine finanzielle Reserve für unerwartete Ausgaben – wie beispielsweise dringende Reparaturen an Haus oder Auto – aufbauen. Oder Sie erfüllen sich mit dem Ersparten kurzfristig Wünsche, wie einen Urlaub. Der Verbraucherschutz empfiehlt dafür als Basis drei bis fünf Monatsgehälter.
Unser Tagesgeldkonto bietet attraktive Zinsen und das Geld ist jederzeit für Sie verfügbar.
Tagesgeld im Überblick
Ihre Vorteile mit Tagesgeld
- Attraktive Verzinsung zwischen 5.000 und 20.000 Euro
- Tagesgeldkonto einfach online eröffnen und führen
- Aufbau einer finanziellen Reserve für unerwartete Ausgaben
- Jederzeit verfügbar und unbegrenzte Laufzeit
Flexibel bleiben
Mit dem Tagesgeld bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Konditionen
Anlagebetrag in Euro | Zinssatz |
---|---|
bis 4.999,99 | 0,30 % p.a. |
ab 5.000,00 |
1,30 % p.a. |
ab 20.000,00 | 0,10 % p.a. |
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben.
Häufige Fragen zum Tagesgeld
Unser Tagesgeldkonto bietet Ihnen bei einem Anlagebetrag von 5.000 bis 20.000 Euro einen Zinssatz in Höhe von 1,30 % p.a..
Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das Tagesgeld kein Girokonto ist.
Sie können so viel Geld als Tagesgeld anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.
Der Verbraucherschutz empfielt eine Basis von drei bis fünf Monatsgehälter.
Wenn Sie bereits Kunde der VR Bank Mecklenburg eG sind, können Sie einfach ein Tagesgeldkonto im OnlineBanking eröffnen. Als Neukunde können Sie sich gerne mit unseren Kundenberatern in Verbindung setzen. Gerne können Sie einen Termin online vereinbaren.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Mecklenburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Mecklenburg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.