Festgeld

Das persönlichste Festgeld Mecklenburgs

Man kann noch so gut planen – manchmal kommt das Leben dazwischen. Das können Krankheiten oder ein Jobverlust sein, aber auch die schönsten Momente im Leben, wie eine Hochzeit oder die Geburt eines Kindes. Was diese Ereignisse gemeinsam haben: Sie brauchen kurzfristig das Geld, das Sie eigentlich für länger anlegen wollten. Mit unserem FestgeldPlus und dem integrierten Flex-Modul bieten wir Ihnen die passende Lösung.

FestgeldPlus im Überblick

Feste Zinsen mit Festgeld

Nutzen Sie die persönlichste Geldanlage Mecklenburgs und genießen Sie die Sicherheit, im Notfall schnell auf Ihr Vermögen zugreifen zu können. Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

  • Profitieren Sie vom HausbankBonus
  • Flex-Modul für einmalige Sonderverfügung
  • Laufzeit von 5 Jahren
  • Sonderkündigungsrecht in schwierigen Situationen


Unser Flex-Modul ermöglicht Ihnen die einmalige Verfügung eines bestimmten Anteils des Anlagebetrags. Zusätzlich zum Flex-Modul erhalten Sie bei unserem FestgeldPlus ein Sicherheitsversprechen. Das Sicherheitsversprechen bietet Ihnen ein Sonderkündigungsrecht in schwierigen Lebenslagen ein.

Konditionen

Der Mindestanlagebetrag vom Festgeld beträgt 5.000,00 Euro.

Hausbank-Status 5 Jahre
Aktiv 1,65 % p.a.
Silber 1,75 % p.a.
Gold 1,85 % p.a.
Platin 1,95 % p.a.

Je nach HausbankBonus Status und Anlagezeitraum profitieren Sie von unterschiedlichen Zinssätzen.

Berechnen Sie Ihre Zinsen

Häufige Fragen zum Festgeld

Wie viele Zinsen erhalte ich beim FestgeldPlus?

Unser FestgeldPlus bietet Ihnen je nach HausbankBonus Status bereits einen Zinssatz ab 1,65 % p.a..

Wann bekomme ich die Festgeldzinsen?

Die Festgeldzinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Welche Sonderkündigungsrechte stehen mir im Rahmen des Sicherheitsversprechens zur Verfügung?

Eine detailierte Übersicht zu den Sonderkündigungsrechte-Gründen erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR Bank Mecklenburg eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR Bank Mecklenburg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR Bank Mecklenburg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

  1. Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag.