Bankschließfächer – unser Umgang mit den Einbrüchen auf Schließfachanlagen
Unsere VR Bank Mecklenburg bietet in 13 Bankstandorten Schließfächer für unsere Kunden an. Bankschließfächer werden aus ganz unterschiedlichen Gründen angemietet. Manche Personen verwahren darin wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Edelmetalle. Manche Personen verwahren darin Urkunden, die materiell oder ideell wertvoll sind oder auch wichtige Dokumente und Verfügungen. Manche Personen heben darin aber auch Gegenstände auf, die einen rein ideellen Wert aufweisen, wie zum Beispiel Erbstücke, die für eine Aufbewahrung zu Hause zu empfindlich sind. Schließfächer von Unternehmen sowie Privatpersonen werden aus allen Bevölkerungsgruppen und mit unterschiedlichem Vermögenshintergrund angemietet.
Es gibt viele Gründe, wertvolle Sachen und wichtige Dokumente nicht zu Hause zu lagern. Bankschließfächer sind eine Möglichkeit zur externen Verwahrung; sie befinden sich in gesicherten Bereichen. Dennoch ersetzen sie keinen Versicherungsschutz: Schließfach-AGB, Haftungsgrenzen und die Frage nach zusätzlicher Versicherung sollten vor der Nutzung immer geprüft werden.
Wie hoch ist das Vermögen in einem Bankschließfach versichert? Auf welcher Grundlage besteht diese Versicherung? Was ist dabei zu beachten?
Zwischen unserer VR Bank Mecklenburg und unseren Kunden wird ein entsprechender Schrankfach-Mietvertrag geschlossen. Zur Absicherung eines möglichen Risikos können unsere Kunden privat eine Schließfachversicherung bei der R+V Versicherung abschließen. Versicherte Gefahren sind bei so einer Bankschließfachversicherung zum Beispiel die Zerstörung und Beschädigung sowie das Abhandenkommen in Folge von Einbruchdiebstahl oder Raub. Im eintretenden Versicherungsfall können unsere Kunden dann die Ansprüche gegenüber dieser(n) Versicherungen durchsetzen. Wechselwirkungen mit evtl. einer Erweiterung im Rahmen der eigenen Hausratversicherung kann über eine zusätzliche Beratung herausgefunden werden.
In 2025 wurden alle Schließfachkunden von unserer VR Bank Mecklenburg gekündigt. Diese waren aufgefordert, entweder ihr Schließfach zu räumen / aufzugeben oder einen neuen Mietvertrag abzuschließen. In diesem neuen Mietvertrag ist keine Versicherungssumme enthalten. Das bedeutet für all unsere Schließfachkunden: Man kann / muss seine im Schließfach deponierten Werte selbst versichern.
Welche klaren Vorgaben gibt es, wie Bankschließfächer gegen Diebstahl gesichert sein müssen? Zählt eine permanente Videoüberwachung dazu?
Spezifische Vorgaben für Schließfächer gibt es nicht als einzelne Norm, aber zum Beispiel aus dem jeweiligen Schließfachvertrag und der Rechtsprechung ergeben sich hohe Anforderungen an die Sicherheit. Zu den üblichen Sicherheitsmaßnahmen gehören beispielsweise verstärkte physische Strukturen wie Stahltresore sowie Alarmanlagen und Zutrittskontrollen. Unsere VR Bank Mecklenburg richtet die Sicherheitsanforderungen nicht statisch am Baujahr aus, sondern versteht diese als fortlaufende Anpassungspflicht – vergleichbar mit Updates in der IT-Sicherheit.
Fälle wie in der Sparkasse Gelsenkirchen und Volksbank Stuhr sind äußerst selten. Schließfächer sind eine Form der Aufbewahrung, die deutlich sicherer ist, als Wertgegenstände zu Hause aufzubewahren. Darauf weisen auch Polizei und Verbraucherschützer hin. Hohe Sicherheitsstandards und die Absicherung gegen Verlust bieten einen umfassenden Schutz.
Aber auch der Mieter hat entsprechende Pflichten zu erfüllen, wie z. B. den Schlüssel und sonstige Zugangsmedien sorgfältig aufzubewahren. Ist für den Zutritt zum Schrankfach eine Geheimzahl zu verwenden, hat der Mieter zur Vermeidung von Missbräuchen dafür Sorge zu tragen, dass keine andere Person Kenntnis von dieser erlangt.
Und wie sichert sich die VR Bank Mecklenburg ab, dass dort ausschließlich legale Waren deponiert werden?
Unser Haus nimmt vom Schrankfachinhalt aus Vertraulichkeitsgründen seit jeher keine Kenntnis. Jeder Mieter hat dafür zu sorgen, dass der Schrankfachinhalt nicht durch in den eingebrachten Gegenständen selbst begründete Ursachen – wie z. B. Feuchtigkeit, Rost – Schaden nimmt. Der Mieter darf das Schrankfach nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen – insbesondere feuergefährlichen – Sachen benutzen.
Strafverfolgungsbehörden haben aber die Möglichkeit, etwa mittels eines Durchsuchungsbeschlusses auch auf Bankschließfächerinhalte Zugriff zu bekommen, diese einzusehen und ggfs. deren Inhalt zu beschlagnahmen.
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