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Immobilie verkaufen in Mecklenburg-Vorpommern: Ihre regionalen Makler vor Ort

Persönliche Betreuung, marktgerechte Einwertung und geprüfte Käufer von Rostock und Schwerin über Güstrow bis Wismar.

Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist eine weitreichende Entscheidung. Dafür braucht es fundierte Marktkenntnis, Verhandlungsgeschick und Fingerspitzengefühl. Gemeinsam mit unserem spezialisierten Tochterunternehmen, der VR Immobilien GmbH, begleiten wir Sie von der realistischen Wertermittlung über rechtssichere Besichtigungen bis zur Beurkundung beim Notar. Wir finden die passenden Käufer, halten Ihnen den Rücken frei und informieren Sie transparent über jeden Schritt.

Warum Sie Ihre Immobilie von uns verkaufen lassen sollten

Beim Verkauf Ihrer Immobilie sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Sie, denn wir

  • kennen die Region und vor allem den Immobilienmarkt in Mecklenburg,
  • sind nah dran an den Menschen und finden die passenden Käuferinnen und Käufer für Sie,
  • bieten Ihnen mit der VR Immobilien GmbH spezialisierte Maklerinnen und Makler vor Ort,
  • Das schließt die Lücke zwischen Bank und Makler-Tochter auch an dieser Stelle.
  • bringen Erfahrung mit und sind für jegliche Anfragen gut vorbereitet,
  • prüfen die Bonität der Kaufinteressentinnen und - interessenten und helfen bei Bedarf mit einer Immobilienfinanzierung aus,
  • haben mehr zu bieten und beraten Sie auch gerne zur Anlage des Verkaufspreises,
  • unterstützen Sie bei der Immobiliensuche für ein neues Eigenheim.

Der Verkaufsprozess: Wir kümmern uns um alles Notwendige

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Preis ermitteln

Der Verkaufspreis muss stimmen und zum Markt passen. Deshalb machen wir eine genaue Marktwertanalyse und bewerten Ihre Immobilie vor dem Verkauf.

Jetzt Verkaufswert berechnen
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Professionell vermarkten

Ein überzeugendes Exposé weckt Interesse und steigert Ihre Verkaufschancen. Außerdem sorgen wir dafür, dass Ihr Exposé rechtlich einwandfrei ist – inklusive Energieausweis. Natürlich inserieren wir Ihre Immobilie auch auf den gängigen Immobilienportalen.

Energieausweis erstellen
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Besichtigungstermin regeln

Die Terminplanung für Besichtigungen kann einem schnell über den Kopf wachsen. Wir bleiben für Sie dran und nehmen Ihnen die Organisation der Termine ab .

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Immobilie präsentieren

Fremde Menschen im Haus und in der Wohnung zu haben, das kann stören. Wir sind deshalb persönlich vor Ort, um Ihre Immobilie von der besten Seite zu zeigen und aufkommende Fragen zum Objekt zu beantworten.

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Bonität prüfen

Ist die potenzielle Käuferin bzw. der Käufer seriös? Wir prüfen für Sie deren Bonität und helfen, falls gewünscht, auch bei der Finanzierung. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Geld auch wirklich bekommen.

SCHUFA-BonitätsCheck
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Vertrag aufsetzen und Verkauf abwickeln

Wir führen für Sie die Verkaufsverhandlungen und setzen einen notariellen Kaufvertrag auf, in dem Ihre Interessen vertreten sind. Wenn Sie möchten, gehen wir gemeinsam mit Ihnen zum Notartermin. Auch um die Auflassungsvormerkung kümmern wir uns. Sobald der Verkaufspreis fristgerecht und vollständig gezahlt wurde, sorgen wir dafür, dass der Grundbucheintrag geändert wird.

  •  Mit der Unterschrift im Vertrag ist noch lange nicht Schluss: Wir sind auch nach dem Verkauf für Sie da. Zum Beispiel, wenn Sie ein neues Eigenheim suchen oder den Betrag aus Ihrem Verkauf bestmöglich investieren möchten.

Unterlagen für den Immobilienverkauf

Diese Unterlagen brauchen Sie beim Verkauf von Ein- oder Mehrfamilienhäusern

  • Grundbuchauszug
  • Flurkarte
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Berechnung Wohnfläche
  • Berechnung umbauter Raum
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuerbescheid
  • Letztes Messprotokoll Schornsteinfeger
  • Energieausweis
  • Mietvertrag (bei vermieteten Objekten)

Diese Unterlagen brauchen Sie beim Verkauf einer Eigentumswohnung

  • Grundbuchauszug
  • Teilungserklärung
  • Protokoll der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Nachweis über eventuelle Rücklagen, Hausgeld
  • Energieausweis
  • Mietvertrag (bei vermieteten Wohnungen)

Ihre Maklerinnen und Makler der VR Immobilien GmbH

FAQ zum Immobilienverkauf

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Die Auflassungsvormerkung ist ein „Reservierungseintrag“ im Grundbuch, der nach der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt. Sie dient als rechtliche Absicherung für die Käuferin oder den Käufer und stellt sicher, dass die Immobilie bis zur endgültigen Eigentumsübertragung nicht anderweitig verkauft oder belastet werden kann. Erst wenn dieser Schutz im Grundbuch steht, ist die Kaufpreiszahlung in der Regel sicher und fällig.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie ermitteln?

Für einen erfolgreichen Verkauf stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Eine Online-Immobilienbewertung liefert Ihnen schnell eine erste preisliche Orientierung auf Basis statistischer Marktdaten.

Für die finale Festlegung eines marktgerechten Angebotspreises empfiehlt sich jedoch eine persönliche Marktwertanalyse durch Experten wie zertifizierte Gutachter oder Makler vor Ort. Dabei werden auch individuelle wertrelevante Faktoren wie der energetische Zustand, durchgeführte Modernisierungen oder die spezifische Mikrolage in Mecklenburg berücksichtigt.

Was muss ich bei einem Hausverkauf beachten?

Ein erfolgreicher Hausverkauf erfordert eine gute Vorbereitung und vollständige Unterlagen. Beachten Sie folgende Kernpunkte:

  • Vollständige Unterlagen: Halten Sie wichtige Dokumente wie den Grundbuchauszug, den Energieausweis, Baupläne und die Flurkarte bereit.

  • Objektzustand prüfen: Dokumentieren Sie den Zustand von Dach, Fassade, Heizung und Dämmung sowie alle seit dem Bau durchgeführten Modernisierungen.

  • Rechtliche Klarheit: Prüfen Sie das Baulastenverzeichnis und mögliche Instandhaltungsrücklagen bei Eigentumswohnungen.

  • Marktgerechter Preis: Nutzen Sie eine fundierte Marktwertanalyse als Basis für Ihre Verkaufsstrategie, um weder Zeit noch Geld zu verlieren.

  • Notarielle Abwicklung: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden; stellen Sie sicher, dass eine schriftliche Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers vorliegt, bevor Sie den Termin wahrnehmen.

Bei Eigentumswohnungen sind zusätzlich die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlung erforderlich.

 

Welche Steuern fallen beim Verkauf einer Immobilie an?

Beim Immobilienverkauf sind primär zwei Steuerarten relevant:

  • Spekulationssteuer: Diese kann anfallen, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen und die Immobilie nicht selbst genutzt wurde.

  • Gewerblicher Grundstückshandel: Veräußern Sie mehr als drei Objekte innerhalb von fünf Jahren, kann das Finanzamt den Verkauf als gewerbliche Tätigkeit einstufen.

Wichtiger Hinweis: Die steuerliche Situation ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab. Wir führen keine Steuerberatung durch. Für eine verbindliche Auskunft zu Ihrer Situation kontaktieren Sie bitte eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

Ist es sinnvoll, jetzt eine Immobilie zu verkaufen?

Ob der aktuelle Zeitpunkt für einen Verkauf ideal ist, hängt von Ihren persönlichen Zielen und der Marktsituation in der Region ab. Ob im Rostocker Umland, in der Schweriner Seenlandschaft oder in küstennahen Städten wie Kühlungsborn, die Nachfrage variiert je nach Mikrolage stark.

Ein Verkauf kann jetzt sinnvoll sein, wenn Sie von der aktuellen Nachfrage profitieren möchten oder sich Ihre Lebensumstände (z. B. Umzug, Vergrößerung oder Verkleinerung) geändert haben.

Beachten Sie dabei folgende Faktoren:

  • Marktwert: Eine fundierte Marktwertanalyse zeigt Ihnen, welchen Preis Sie aktuell erzielen können.

  • Zustand: Immobilien in gutem Zustand oder mit modernisierter Technik (z. B. Heizung, Dämmung) sind besonders gefragt.

 

  • Zukunftspläne: Planen Sie einen Umzug, können Sie durch einen rechtzeitigen Verkauf Ihr Eigenkapital für das neue Projekt sichern.

Nutzen Sie für eine erste Einschätzung unsere Online-Immobilienbewertung. Für die exakte Preisfestsetzung empfehlen wir eine persönliche Besichtigung vor Ort, um Details wie den Zustand der Bausubstanz individuell zu bewerten.

Prüfen Sie vorab, ob Sie bereits Unterlagen wie einen Energieausweis oder den Grundbuchauszug vorliegen haben.

 

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