Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Bis zu 40 Prozent Investitionszuschuss für Einzelmaßnahmen, zum Beispiel für neue Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien (Solarthermie, Wärmepumpen, Pelletheizung), Anlagentechnik, Dämmung der Gebäudehülle – maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr
Zuschuss für Vor-Ort-Energieberatung in Höhe von 80 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars – maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten