- Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- Guthabenzins in Höhe von 2,00 % p.a. bis 5.000,00 Euro
Jugendsparkonto
Das Sparkonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
Sparen lernen leicht gemacht und mit attraktiven Zinsen
Das Jugendsparkonto der VR Bank Mecklenburg eG ist eine gute Möglichkeit, um frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen und Ihrem Kind finanzielle Verantwortung beizubringen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, Sicherheit und eine tolle Verzinsung.
Vorteile im Überblick
Exklusiv für Kinder und Jugendliche
- 2,00% p.a. Guthabenzins bis 5.000 Euro
- Sicher und flexibel Geld sparen
- Sparen von klein an lernen
- Gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Das Jugendsparkonto passt sich Ihren Bedürfnissen an und ihr Geld ist sicher angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen.
Häufige Fragen zum Jugendsparkonto
Das Jugendsparkonto der VR Bank Mecklenburg eG ist ein Sparkonto, welches für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres eingerichtet wird, um Ihnen frühzeitig beim Sparen zu helfen und die finanzielle Verantwortung sowie Bildung zu vermitteln. Kinder und Jugendliche können Ersparnisse anlegen und gleichzeitig Zinsen auf Ihr Erspartes verdienen.
Für minderjährige Kinder ist es nicht möglich, ein Jugendsparkonto zu eröffnen. Die Eltern müssen immer der Kontoeröffnung zustimmen. Selbst wenn die Eltern getrennt sind, ist eine Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss dies durch Vorlage des Sorgerechtsbeschluss bei der Bank nachgewiesen werden. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht benötigen ebenfalls diesen Beschluss bei einer Kontoeröffnung für ihr Kind. Bei unterschiedlichen Familiennamen müssen Eltern für die Eröffnung des Jugendsparkontos die Heiratsurkunde vorlegen.
Wird das Jugendsparkonto auf den Namen des Kindes eröffnet, gehört das angesparte Vermögen allein dem Kind. Mit der Volljährigkeit hat das Kind freien Zugang zum Sparkonto und somit auch zu seinem Geld. Sollte das Kind nicht über ein eigenes Konto verfügen, zählt die Sparsumme zum Vermögen der Eltern.
Der Mindestanlagebetrag beim Jugendsparkonto beträgt 5,00 Euro.
Die Zinszahlung erfolgt jährlich zum Kalenderjahresende. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Denken Sie daher an den Freistellungsauftrag.
Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1
Spareinlagen unterliegen grundsätzlich einer Kündigungsfrist. Bei Sparkonten mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist1 können Sie jeden Kalendermonat 2.000 Euro ohne Kündigung verfügen. Möchten Sie über einen größeren Betrag (mehr als 2.000 Euro) verfügen, dann können Sie Ihren Wunschbetrag ganz einfach im OnlineBanking oder in der VR Banking App kündigen.
Aktuell beträgt die Guthabenverzinsung 2,00 % jährlich bis 5.000 Euro. Überschreitet das Guthaben 5.000 Euro, erfolgt keine Verzinsung.
Vereinbaren Sie ganz einfach online Ihren Wunschtermin. Sie können den Termin per Telefon, Video oder in einer unseren Geschäftsstellen wahrnehmen.
Das könnte Sie auch interessieren
1 Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.