Jugendsparkonto

Das Sparkonto für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

Sparen lernen leicht gemacht und mit attraktiven Zinsen

Das Jugendsparkonto der VR Bank Mecklenburg eG ist eine gute Möglichkeit, um frühzeitig mit dem Sparen zu beginnen und Ihrem Kind finanzielle Verantwortung beizubringen. Es bietet Ihnen viel Flexibilität, Sicherheit und eine tolle Verzinsung.

Vorteile im Überblick

Exklusiv für Kinder und Jugendliche

Das Jugendsparkonto ist genau das Richtige für Ihr Kind, um den Umgang mit dem Geld zu erlernen und die ersten Ersparnisse aufzubauen. Mit dem angesparten Guthaben können zum Beispiel neue Spielsachen, der Führerschein, das erste Auto oder die ersten Möbel für die eigene Wohnung finanziert werden.
 
Wir belohnen das Sparen mit einem Guthabenszinsatz von 2,00 % p.a. auf ein Guthaben in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro.
 
  • 2,00% p.a. Guthabenzins bis 5.000 Euro
  • Sicher und flexibel Geld sparen
  • Sparen von klein an lernen
  • Gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres


Das Jugendsparkonto passt sich Ihren Bedürfnissen an und ihr Geld ist sicher angelegt. Sie entscheiden, wann und wie viel Sie sparen.

Häufige Fragen zum Jugendsparkonto

Was ist ein Jugendsparkonto und wie funktioniert es?

Das Jugendsparkonto der VR Bank Mecklenburg eG ist ein Sparkonto, welches für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebenjahres eingerichtet wird, um Ihnen frühzeitig beim Sparen zu helfen und die finanzielle Verantwortung sowie Bildung zu vermitteln. Kinder und Jugendliche können Ersparnisse anlegen und gleichzeitig Zinsen auf Ihr Erspartes verdienen.

Wer kann ein Sparkonto für Kinder eröffnen?

Für minderjährige Kinder ist es nicht möglich, ein Jugendsparkonto zu eröffnen. Die Eltern müssen immer der Kontoeröffnung zustimmen. Selbst wenn die Eltern getrennt sind, ist eine Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss dies durch Vorlage des Sorgerechtsbeschluss bei der Bank nachgewiesen werden. Unverheiratete Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht benötigen ebenfalls diesen Beschluss bei einer Kontoeröffnung für ihr Kind. Bei unterschiedlichen Familiennamen müssen Eltern für die Eröffnung des Jugendsparkontos die Heiratsurkunde vorlegen.

Wem gehört das Geld auf dem Jugendsparkonto?

Wird das Jugendsparkonto auf den Namen des Kindes eröffnet, gehört das angesparte Vermögen allein dem Kind. Mit der Volljährigkeit hat das Kind freien Zugang zum Sparkonto und somit auch zu seinem Geld. Sollte das Kind nicht über ein eigenes Konto verfügen, zählt die Sparsumme zum Vermögen der Eltern.

Wie hoch ist der Mindestanlagebetrag?

Der Mindestanlagebetrag beim Jugendsparkonto beträgt 5,00 Euro.

Wann erhalte ich meine Zinsen?

Die Zinszahlung erfolgt jährlich zum Kalenderjahresende. Die Zinsen unterliegen der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Denken Sie daher an den Freistellungsauftrag.

Über welchen Betrag kann ich im Monat verfügen?

Sie können monatlich ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abheben.1

Wie kann ich über einen größeren Betrag von meinem Kindersparkonto verfügen?

Spareinlagen unterliegen grundsätzlich einer Kündigungsfrist. Bei Sparkonten mit einer 3-monatigen Kündigungsfrist1 können Sie jeden Kalendermonat 2.000 Euro ohne Kündigung verfügen. Möchten Sie über einen größeren Betrag (mehr als 2.000 Euro) verfügen, dann können Sie Ihren Wunschbetrag ganz einfach im OnlineBanking oder in der VR Banking App kündigen.

Wie hoch ist die Verzinsung des Jugendsparkontos?

Aktuell beträgt die Guthabenverzinsung 2,00 % jährlich bis 5.000 Euro. Überschreitet das Guthaben 5.000 Euro, erfolgt keine Verzinsung.

Wie kann ich ein Jugendsparkonto eröffnen?

Vereinbaren Sie ganz einfach online Ihren Wunschtermin. Sie können den Termin per Telefon, Video oder in einer unseren Geschäftsstellen wahrnehmen.

1 Es gelten die Sonderbedingungen für den Sparverkehr.