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Teilnahmebedingungen Voten im Norden

Nutzungsbedingungen für Bewerber (Organisationen)

Nutzungsbedingungen für die Teilnahme an einer Voting-Aktion der VR Bank Mecklenburg auf der MARTREXO VOTING PLATTFORM.

1. Veranstalter, Plattformbetreiber und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter der Voting-Aktion ist VR Bank Mecklenburg eG.

1.2 Die technische Bereitstellung der MARTREXO VOTING PLATTFORM erfolgt durch Webstrategy GmbH, Am Weissen Berg 5, 61476 Kronberg im Taunus („Plattformbetreiber“). Der Plattformbetreiber ist nicht Veranstalter der Aktion und nicht verantwortlich für die Auswahl der Gewinner oder die Auszahlung bzw. Bereitstellung der Gewinne.

1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Veranstalter / dem Plattformbetreiber und den teilnehmenden gemeinnützigen Organisationen („Bewerber“/ Schulen), die über die Voting-Plattform eine Bewerbung einreichen.

1.4 Mit Abgabe einer Bewerbung über die Plattform erkennt der Bewerber diese Nutzungsbedingungen als verbindlich an.

2. Teilnahmeberechtigung der Bewerber

2.1 Teilnahmeberechtigt als Bewerber sind ausschließlich

  • juristische Personen oder eingetragene Vereine / Schulklassen

  • mit Sitz im Geschäftsgebiet der ausrichtenden Bank
  • die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen und den Vergaberichtlinien des VR-Gewinnsparens entsprechen
  • den Teilnahmebedingungen der ausrichtenden Bank entsprechen

2.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Personengesellschaften ohne Gemeinnützigkeitsstatus, gewerbliche Unternehmen sowie Organisationen, deren Zwecke gegen geltendes Recht, die guten Sitten, die Werte des Veranstalters verstoßen oder nicht den Vergaberichtlinien des VR-Gewinnsparens entsprechen.

2.3 Der Veranstalter behält sich vor, Bewerber nach eigenem pflichtgemäßem Ermessen von der Teilnahme auszuschließen, wenn Zweifel an der Gemeinnützigkeit, Seriosität oder Rechtskonformität bestehen.

3. Ablauf der Bewerbung

3.1 Der Bewerber reicht über die Voting-Plattform innerhalb des vom Veranstalter definierten Bewerbungszeitraums ein Projekt ein. Der genaue Zeitraum, die Fristen und etwaige weitere Voraussetzungen werden in der jeweiligen Aktionsbeschreibung festgelegt.

3.2 Der Bewerber verpflichtet sich, bei der Bewerbung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen. Änderungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Der Veranstalter ist berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn sie:

  • unvollständig sind,
  • offensichtlich nicht dem Charakter der Aktion entsprechen
  • gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen oder
  • geeignet sind, das Ansehen des Veranstalters oder des Plattformbetreibers zu schädigen.

4. Inhalte der Bewerbung, Rechte an Texten und Medien

4.1 Der Bewerber stellt im Rahmen der Bewerbung Texte, Bilder, Logos, ggf. Videos oder sonstige Inhalte („Bewerbungsinhalte“) zur Verfügung.

4.2 Der Bewerber versichert, dass er über alle notwendigen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) an den bereitgestellten Inhalten verfügt und dass durch die Nutzung im Rahmen der Aktion keine Rechte Dritter verletzt werden.

4.3 Der Bewerber räumt dem Veranstalter sowie dem Plattformbetreiber ein einfaches, räumlich nicht beschränktes, unentgeltliches Nutzungsrecht an den Bewerbungsinhalten ein, beschränkt auf:

  • die Darstellung auf der Voting-Plattform,
  • die Nutzung in Online- und Offline-Kommunikationsmaßnahmen des Veranstalters zur Berichterstattung über die Aktion (z. B. Website, Social Media, Pressemitteilungen, Printmedien),
  • die Darstellung des Projekts im Rahmen der Preisvergabe und etwaiger Folgekommunikation.

4.4 Die Rechteeinräumung erfolgt für die Dauer der Aktion sowie eine angemessene Nachberichtszeit. Der Bewerber kann aus der Nutzung durch den Veranstalter keine zusätzlichen Vergütungsansprüche ableiten.

4.5 Der Bewerber stellt den Veranstalter und den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden (z. B. wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen), einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

5. Voting-Mechanismus und Ermittlung der Gewinner

5.1 Die Ermittlung der Gewinner erfolgt grundsätzlich anhand der Anzahl der gültigen, nichtmanipulierten Stimmen, die im Rahmen des öffentlichen Votings für das jeweilige Projekt abgegeben werden.

5.2 Die Regeln des Votings (Zeitraum, Art der Stimmabgabe, Anzahl der möglichen Stimmen pro Person, ggf. Kategorien, Höhe und Art der Gewinne) ergeben sich aus den jeweils veröffentlichten Teilnahmebedingungen für Voting-Teilnehmer.

5.3 Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor,

  • Stimmen, die nachweislich oder nach begründeter Annahme manipuliert wurden, für ungültig zu erklären,
  • Bewerber bei Manipulationsversuchen von der Aktion auszuschließen (siehe Ziffer 6),
  • in solchen Fällen die Rankingliste anzupassen oder im Einzelfall eine abweichende Gewinnerermittlung (z. B. Jury-Entscheidung) vorzunehmen, um die Fairness der Aktion zu wahren.

5.4 Bewerber haben keinen Rechtsanspruch darauf, dass jede abgegebene Stimme als gültig gewertet wird oder dass ausschließlich anhand der rohen Stimmanzahl über den Gewinn entschieden wird, wenn Manipulationsverdacht besteht.

6. Missbrauch und Manipulation

6.1 Als Manipulation gelten insbesondere, aber nicht abschließend:

  • automatisierte Stimmabgaben mittels Skripten, Bots oder vergleichbaren technischen Mitteln,
  • die Nutzung von offensichtlich künstlich generierten oder Wegwerf-E-Mail-Adressen (z. B. Trash-Mail-Dienste),
  • Massenregistrierungen durch einzelne Personen oder Organisationen,
  • Käufe von Stimmen oder die Nutzung externer „Vote-Farms“,
  • sonstige Maßnahmen, die den fairen Wettbewerb verfälschen.

6.2 Der Veranstalter und der Plattformbetreiber sind berechtigt, automatisierte Prüfmechanismen, Plausibilitätskontrollen und Auswertungen von Logdaten einzusetzen, um Manipulationen aufzudecken. Eine Verpflichtung zur Offenlegung der konkreten Prüfmechanismen besteht nicht.

6.3 Bei festgestellter oder begründeter Annahme von Manipulationen durch oder zugunsten eines Bewerbers können der Veranstalter und der Plattformbetreiber:

  • einzelne Stimmen löschen,
  • den Bewerber vorläufig oder dauerhaft von der Aktion ausschließen,
  • bereits zugesprochene Gewinne aberkennen und neu vergeben.

6.4 Der Bewerber ist verpflichtet, sich aktiv von Manipulationsversuchen Dritter zu distanzieren und auf Anfrage an der Aufklärung mitzuwirken. Unterlässt er dies, kann dies ebenfalls zum Ausschluss führen.

7. Gewinne und Auszahlung

7.1 Art, Umfang und Anzahl der Gewinne werden vom Veranstalter festgelegt und in der jeweiligen Aktionsbeschreibung veröffentlicht.

7.2 Die Auszahlung / Bereitstellung der Gewinne erfolgt allein durch den Veranstalter. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür keine Haftung und keine Gewähr.

7.3 Ein Anspruch auf Barauszahlung, Umtausch oder Übertragung der Gewinne besteht nur, soweit der Veranstalter dies ausdrücklich zulässt.

7.4 Bei Aberkennung eines Gewinns (z. B. wegen später festgestellter Manipulation oder unrichtiger Angaben) ist der Bewerber zur Rückgewähr des Gewinns oder – wenn dies nicht möglich ist – zum Wertersatz verpflichtet, soweit dies rechtlich zulässig ist.

8. Verfügbarkeit der Plattform, Haftung

8.1 Der Plattformbetreiber ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der Voting-Plattform sicherzustellen. Es kann jedoch zu technischen Störungen, Wartungsarbeiten, Einschränkungen oder Ausfällen kommen.

8.2 Weder der Veranstalter noch der Plattformbetreiber übernehmen eine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform oder dafür, dass jede Stimmabgabe technisch fehlerfrei verarbeitet wird.

8.3 Die Haftung des Veranstalters und des Plattformbetreibers ist – soweit gesetzlich zulässig – wie folgt beschränkt:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

8.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Datenschutz

9.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Aktion ist der Veranstalter. Der Plattformbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten als technischer Dienstleister im Auftrag des Veranstalters auf Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß Art. 28 DSGVO.

9.2 Umfang, Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung sowie die Speicherdauer und die Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung zur Voting-Aktion des Veranstalters, die auf der Plattform verlinkt und vor Bewerbung einsehbar ist.

9.3 Der Bewerber verpflichtet sich, selbst alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten, soweit er personenbezogene Daten Dritter im Rahmen seiner Bewerbung übermittelt (z. B. Fotos von Personen, Kontaktdaten von Projektverantwortlichen).

10. Änderungen, Abbruch der Aktion

10.1 Der Veranstalter behält sich vor, die Aktion jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, insbesondere bei:

  • technischen Problemen,
  • rechtlichen Gründen,
  • höherer Gewalt,
  • massiven Manipulationsversuchen.

10.2 In diesem Fall bestehen keine Ansprüche der Bewerber auf Fortführung der Aktion, Teilnahme, Gewinnermittlung oder Gewinnauszahlung, soweit nicht bereits ein Anspruch rechtsverbindlich entstanden ist.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Veranstalters bzw. wahlweise der Sitz des Plattformbetreibers.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Teilnahmebedingungen für Voting-Teilnehmer

Teilnahmebedingungen für das Online-Voting der Voting-Aktion der ausrichtenden Bank auf der MARTREXO VOTING PLATTFORM.

1. Veranstalter und Geltungsbereich

1.1 Veranstalter des Online-Votings ist die ausrichtende Bank.

1.2 Die technische Bereitstellung der MARTREXO VOTING PLATTFORM erfolgt durch Webstrategy GmbH, Am Weissen Berg 5, 61476 Kronberg im Taunus („Plattformbetreiber“).

1.3 Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Online-Voting durch natürliche Personen („Voting-Teilnehmer“).

1.4 Mit Abgabe einer Stimme und Bestätigung über den zugesandten Bestätigungslink (Double-Opt-In) erkennt der Voting-Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen an.

2. Teilnahmeberechtigung der Voting-Teilnehmer

2.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die eine gültige E-Mail-Adresse nutzen.

2.2 Mitarbeiter des Veranstalters, des Plattformbetreibers sowie der teilnehmenden Organisationen dürfen grundsätzlich teilnehmen, sofern in der jeweiligen Aktionsbeschreibung nichts Abweichendes geregelt ist. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Stimme besteht jedoch nicht.

2.3 Der Veranstalter behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere:

  • bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
  • bei Manipulationsversuchen oder deren begründetem Verdacht,
  • bei Verwendung unzutreffender oder unvollständiger Angaben.

3. Voting-Ablauf und Double-Opt-In

3.1 Die Teilnahme am Voting erfolgt ausschließlich online über die Voting-Plattform.

3.2 Für die Stimmabgabe ist die Eingabe einer E-Mail-Adresse erforderlich. An diese E-Mail-Adresse wird ein Bestätigungslink versendet (Double-Opt-In-Verfahren).

3.3 Erst durch das Anklicken des Bestätigungslinks innerhalb des in der E-Mail genannten Zeitraums wird die Stimme gültig gezählt.

3.4 Je Voting-Aktion darf pro E-Mail-Adresse in der Regel nur eine Stimme abgegeben werden, sofern in der Aktionsbeschreibung nichts anderes festgelegt ist. Mehrfache Stimmabgaben können vom Veranstalter für ungültig erklärt werden.

3.5 Die Teilnahme am Voting ist kostenlos; es fallen lediglich die üblichen Verbindungskosten des jeweiligen Internet-/Mobilfunkanbieters an.

4. Zulässiges und unzulässiges Voting-Verhalten

4.1 Zulässig ist die ordnungsgemäße Stimmabgabe als natürliche Person mit einer selbst genutzten, funktionsfähigen E-Mail-Adresse.

4.2 Unzulässig und als Manipulation zu werten sind insbesondere:

  • automatisierte Stimmabgaben mittels Skripten, Bots oder ähnlichen technischen Mitteln,
  • Nutzung von Wegwerf- oder Einmal-E-Mail-Adressen (z. B. temporäre E-Mail-Dienste),
  • massenhafte Stimmabgaben durch eine Person unter Verwendung verschiedener E-Mail-Adressen,
  • Stimmenkäufe oder der Einsatz externer Dienstleister zur künstlichen Generierung von Stimmen,
  • sonstige Handlungen, die darauf abzielen, das Ergebnis des Votings in unlauterer Weise zu beeinflussen.

4.3 Der Veranstalter und der Plattformbetreiber behalten sich vor, Maßnahmen zur Erkennung und Verhinderung solcher Manipulationen einzusetzen (z. B. IP-Analysen, Rate-Limiting, Erkennung von Wegwerfdomains, Logfile-Auswertungen). Es besteht keine Pflicht, diese Mechanismen im Detail offenzulegen.

4.4 Bei Verdacht auf Manipulation kann der Veranstalter nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen:

  • einzelne Stimmen nachträglich für ungültig erklären,
  • Voting-Teilnehmer von der weiteren Teilnahme ausschließen,
  • das Voting ganz oder teilweise wiederholen oder anders gewichten,
  • in besonders schweren Fällen die gesamte Aktion abbrechen oder neu starten.

5. Kein Anspruch auf Teilnahme oder Gewinn

5.1 Die Teilnahme am Voting begründet keinen Rechtsanspruch auf Berücksichtigung der Stimme, insbesondere nicht bei technischen Störungen oder Manipulationsverdacht.

5.2 Das Voting dient ausschließlich der Ermittlung von Gewinnerprojekten im Rahmen der Aktion. Voting-Teilnehmer selbst können keinen Geld- oder Sachpreis aus dem Voting erhalten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bekanntgegeben wird.

5.3 Die Entscheidung des Veranstalters über die Wertung von Stimmen und die Ermittlung der Gewinner ist endgültig, soweit keine offensichtlichen Fehler vorliegen.

6. Verfügbarkeit, technische Störungen, Haftungsbeschränkung

6.1 Der Plattformbetreiber ist bemüht, die Voting-Plattform ohne Unterbrechung verfügbar zu halten. Es kann jedoch zu vorübergehenden Einschränkungen, technischen Störungen oder Wartungszeiten kommen.

6.2 Weder der Veranstalter noch der Plattformbetreiber haften dafür, dass:

  • das Voting jederzeit unterbrechungsfrei erreichbar ist,
  • jede Stimmabgabe vollständig und fehlerfrei erfasst wird,
  • E-Mails (Bestätigungslinks) aller Voting-Teilnehmer erreichen oder nicht im Spam-Ordner landen.

6.3 Die Haftung des Veranstalters und des Plattformbetreibers gegenüber Voting-Teilnehmern ist – soweit gesetzlich zulässig – wie folgt beschränkt:

  • Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt,
  • bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

6.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Datenschutz und E-Mail-Nutzung

7.1 Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere E-Mail-Adressen, Logdaten) im Rahmen des Votings ist der Veranstalter. Der Plattformbetreiber verarbeitet personenbezogene Daten als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO.

7.2 Die E-Mail-Adresse des Voting-Teilnehmers wird ausschließlich verwendet, um:

  • die Stimmabgabe im Double-Opt-In-Verfahren zu verifizieren,
  • technische Benachrichtigungen im Zusammenhang mit der Stimmabgabe zu versenden (z. B. erneuter Versand eines Bestätigungslinks).

7.3 Eine Nutzung der E-Mail-Adresse für Newsletter oder Werbung erfolgt nur, wenn der Voting-Teilnehmer hierfür separat und ausdrücklich eingewilligt hat. Diese Einwilligung ist freiwillig und nicht Voraussetzung für die Teilnahme am Voting.

7.4 Weitere Informationen (z. B. Speicherdauer, Empfänger, Betroffenenrechte) ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung zur Voting-Aktion, die auf der Plattform verlinkt ist.

8. Änderungen, Abbruch des Votings

8.1 Der Veranstalter behält sich vor, das Voting jederzeit zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, wenn:

  • technische Störungen auftreten,
  • rechtliche Gründe dies erfordern,
  • Manipulationen in erheblichem Umfang festgestellt werden oder
  • andere wichtige Gründe vorliegen.

8.2 In diesen Fällen bestehen keine Ansprüche der Voting-Teilnehmer auf Fortführung des Votings oder Berücksichtigung bereits abgegebener Stimmen.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften am Wohnsitz des Voting-Teilnehmers bleiben unberührt.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

9.3 Die jeweils aktuelle Fassung dieser Teilnahmebedingungen ist auf der Voting-Plattform einsehbar.