- Zahlungsverkehr abwickeln
- Banking-Software
- einfach und bequem
Das Girokonto für regionale Vereine
VR-Vereinskonto
Die preisgünstige Kontoführung für gemeinnützige Vereine in unserem Geschäftsgebiet ermöglichen wir mit dem VR-Vereinskonto.
Das VR-Vereinskonto – Basis für Vertrauen
Finanzen sind ein wichtiges und auch sensibles Thema zwischen Geschäftspartnern. Daher ist es besonders wichtig, dass Transaktionen zuverlässig funktionieren, auch über Ländergrenzen hinweg. Mit dem VR-Vereinskonto Ihrer Volksbank Raiffeisenbank eG stehen Ihnen alle Funktionen für Ihren Zahlungsverkehr in Deutschland, im SEPA-Raum sowie weltweit zur Verfügung.
Jederzeit griffbereit
Selbstverständlich haben Sie per Online-Banking jederzeit Zugriff auf Ihr VR-Vereinskonto. Wenn Sie eine Banking-Software in Ihrem Unternehmen verwenden, können Sie zwischen zwei Übertragungsverfahren wählen: HBCI/FinTS sowie EBICS für die schnellere Übertragung von größeren Datenmengen.
VR-Vereinskonto | ||
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Online | Online-Buchungen | 0,15 Euro |
Beleglose Buchungen (Überweisungen, Dauerauftrag, Lastschrift) sowie Online-Buchung | 0,15 Euro |
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Kontoauszug im elektronischen Postfach |
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SB-Technik | Buchung am SB-Terminal (Überweisung) | 0,30 Euro |
Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung am Geldautomaten (Banknoten) | 0,15 Euro | |
Kontoauszug am Kontoauszugsdrucker |
1,00 Euro | |
Geschäftsstelle | Beleghafte Buchung (Überweisung, Scheck) |
2,00 Euro |
Bargeldeinzahlung/Bargeldauszahlung an der Kasse (Banknoten) | 2,00 Euro | |
Kontoführung pro Monat |
4,90 Euro | |
Gilt für Vereine und lose Personenzusammenschlüsse ohne wirtschaftlichen Charakter. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Preise in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis. Der Buchungspreis wird nur berechnet, wenn Buchungen im Auftrag des Kunden fehlerfrei durchgeführt werden. Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. |
- Kopien der Personalausweise (Vorder- und Rückseite) der im Vereinsregister eingetragenen Personen, die uns gegenüber als Außenvertreter fungieren (alle Vorstände mit Steuer-IDs)
- Kopie des vollständigen Vereinsregisterauszugs ab der laufenden Nummer 1 (nicht älter als 6 Monate)
- Bei gemeinnützigen Vereinen: Original oder beglaubigte Kopie der Nichtveranlagungsbescheinigung oder Kopie des Freistellungsbescheids zur Körperschaftssteuer
- Kopie der Satzung
- Vorstandsbeschluss über Vereinbarung der Verfügungsregelung und ggfs. Limitfestlegung bei Einzelverfügung für den Zahlungsverkehr
- Ansprechpartner und E-Mail-Adresse des Vereins
- Aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister (bei juristischen Personen)
Bitte reichen Sie uns bei allen Änderungen das vorhandene Protokoll der Mitgliederversammlung ein.