Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Unsere Vertreterversammlung hat als oberstes Organ unserer Genossenschaftsbank die Aufgabe den Jahresabschluss festzustellen, über die Ergebnisverwendung zu befinden sowie den Vorstand und den Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr zu entlasten.
Die Vertreterversammlung wird durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen. Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates oder sein Stellvertreter (Versammlungsleiter). Nähere Einzelheiten regelt die Satzung.
Beschlüsse der Vertreterversammlung 2026
- Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2025
- Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2025, inkl. der Dividende von 4 %
- Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2025
- Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2025
- Beschluss über die Wahl des Wahlausschusses zur Vertreterwahl
- Wahlen zum Aufsichtsrat